Festinger & Carlsmith: Kognitive Konsequenzen erzwungener Zustimmung


d.wieser, 30. Juli 07

In diesem Text gehen Festinger und Carlsmith der Frage nach, welche psychologischen Mechanismen einsetzen, wenn jemand gezwungen ist, öffentlich eine Meinung zu vertreten, die der eigentlichen privaten Haltung widerspricht. Zu diesem Problemkomplex hat Festinger die Theorie kognitiver Dissonanz entwickelt, welche besagt, dass sich die private Meinung eines Menschen verändert, wenn er gezwungen ist, offiziell eine gegenteilige Haltung zu vertreten.

Die private Meinung einer Person sei X, unter Zwang muss diese Person in der Öffentlichkeit die Meinung “nicht X” vertreten. Daraus folgt:

1. Wenn jemand für sich selbst die Meinung X vertritt, so wird er gewöhnlich öffentlich dieselbe Meinung vertreten. Doch in diesem Fall ist die öffentliche Meinung “nicht X” unvereinbar mit der privaten Auffassung X – hierin besteht eine kognitive Dissonanz.

2. Wenn jemand in der Öffentlichkeit unfreiwillig “nicht X” als seine Auffassung vertreten hat, so ist dies wiederum im Einklang mit vorangegangenem Druck, versprochener Belohnung oder angedrohter Bestrafung – kognitive Elemente also, die dafür sorgten, dass in der Öffentlichkeit eine Meinung vertreten wurde, die mit der eigentlichen privaten Meinung unvereinbar ist. Jene Elemente, mit denen die Person in der gegebenen Situation in Einklang ist, bezeichnet Festinger als Konsonanzen (als Gegengewicht zu den genannten Dissonanzen).

3. Um das Gesamtausmaß der Dissonanz auswerten zu können, müssen Dissonanzen und Konsonanzen im Verhältnis gesehen werden. Das Ausmaß der Dissonanz wäre nach Festinger die Funktion von D (für die Summe aller Dissonanzen) geteilt durch D plus C (für die Summe aller Konsonanzen).
Wenn der konsonante Einfluss des Zwangs an Bedeutung und / oder die Elemente des Zwangs an Anzahl gewinnen, würde das Gesamtausmaß der Dissonanz vermindert. Wenn die der Person angedrohte Strafe oder versprochene Belohnung kaum ausreichten, um öffentlich eine entgegengesetzte Meinung zu vertreten, ist die empfundene Dissonanz am höchsten und nimmt wiederum ab, wenn Strafen oder Belohnungen an Einfluss zunehmen.

4. Dissonanz lässt sich mildern, wenn die Person ihre private Meinung so ändert, dass sie der gezwungenermaßen offiziell vertretenen Meinung nicht mehr diametral entgegengesetzt ist. Je größer die empfundene Dissonanz, desto erheblicher auch das psychische Bedürfnis, die Dissonanz zu mindern. Folglich gleicht eine Person ihre private Haltung der erzwungenen offiziellen Meinung am wahrscheinlichsten an, wenn der Zwang kaum ausgereicht hat, um die Meinungsänderung überhaupt zuzulassen.

Leon FestingerIn einer Untersuchung erforschten Festinger und Carlsmith die Dynamik von erzwungener Meinungsänderung und kognitiver Dissonanz mit variierenden Belohnungen; die Hypothese lautete, je größer die versprochene Belohnung (i.e. je größer der ausgeübte Druck), desto geringer würde die Meinungsänderung ausfallen.

Für die Untersuchung werden 71 männliche Studenten zunächst für die Dauer einer Stunde mit monotonen, repetitiven Aufgaben beschäftigt, zu welchen sie eine negative Haltung entwickeln dürften. Anschließend werden sie eher informell gebeten, an der Durchführung des (fiktiven) Experiments mitzuwirken, indem sie anderen Probanden erklären, die Aufgaben seien interessant und machten Spaß.

Bemerkenswerter Weise wurden von den ursprünglich 71 Teilnehmern elf ausgesondert, weil ihre Verhaltensweisen für die weitere Auswertung nicht förderlich waren, zum Beispiel weil sie andere Probanden aufklärten, dass sie angestellt seien, um ihnen vorzumachen, die Aufgaben seien interessant, was in Wirklichkeit nicht zutreffe.

Je eine Probandengruppe erhält für ihre Mitwirkung einen bzw. zwanzig Dollar (die Belohnung wird als Gehalt für die Mitarbeit bezeichnet), die Kontrollgruppe erhält keinen finanziellen Ausgleich und wird auch nicht gebeten, anderen Teilnehmern zu erklären, die Aufgabe sei interessant. Im Anschluss werden die Probanden um Bewertungen befragt:

  • Wie viel Spaß sie bei der Aufgabe hatten (a)

Dies ist die für das Experiment entscheidende Größe. An diesen Werten lässt sich im Vergleich von Kontrollgruppe ohne und den beiden experimentellen Bedingungen mit eingeführter Dissonanz ablesen, wie die Probanden die betont monotone, uninteressante Aufgabe bewerten. Die kognitive Dissonanz ging daraus hervor, dass die Probanden für einen bzw. zwanzig Dollar eine andere Person überzeugen sollten, die hinsichtlich des Spaßfaktors eigentlich negativ zu bewertende Aufgabe sei interessant. Sie müssten der Hypothese zur Folge sich selbst weismachen, die Aufgabe sei tatsächlich spaßig gewesen, um die Dissonanz zu reduzieren. In der ein-Dollar-Bedingung wäre die Dissonanz der Hypothese gemäß am höchsten, ebenso der innere Druck, die Dissonanz zu mildern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Probanden den Spaßfaktor mit +1,35 höher bewerteten, als in den beiden übrigen Konditionen. In der zwanzig-Dollar-Bedingung war von geringerer Dissonanz auszugehen, da qua finanziellem Ausgleich die konsonanten Elemente stärker ins Gewicht fielen. Die Werte dieser Gruppe liegen im Durchschnitt bei – 0,5 und damit deutlich unter der Bewertung der ein-Dollar-Bedingung, sowie leicht negativer als die Kontrollgruppe. Diese Werte sprechen dafür, dass eine Meinungsänderung umso deutlicher ausfällt, je geringer die Belohnung (Druck) für eine erzwungene Verhaltensweise, die den eigenen Überzeugungen widerspricht.

  • Wie viel sie dabei gelernt haben (b)

Die Frage steht nicht im Kontext des Dissonanzexperiments, soll indes nachweisen, dass die erzielten Ergebnisse nicht auf einen generellen Trend zurückweisen.

  • Wie sie den wissenschaftlichen Wert einschätzen ( c)

Da den Probanden erklärt worden war, ihre Mitwirkung an der Fehlinformation anderer Teilnehmer sei wichtig für das wissenschaftliche Gesamtprojekt, besteht die hypothetische Möglichkeit, dass entstehende Dissonanz dahingehend reduziert wird, dass der wissenschaftliche Wert des Projekts besonders hoch eingestuft wird. Je höher sie also den wissenschaftlichen Wert der Untersuchung einschätzten, desto höher muss die vorangehende kognitive Dissonanz der Probanden gewesen sein. Mit durchschnittlich 6,45 schätzten die Probanden aus der ein-Dollar-Bedingung den Wert des Projektes am höchsten ein.

  • Ob sie an einer ähnlichen Untersuchung teilnehmen würden (d)

Die hier erzielten durchschnittlichen Werte sind dem Trend gemäß den Werten aus (a) ähnlich. Auch hier ist der Unterschied zwischen der ein-Dollar-Bedingung und der zwanzig-Dollar-Bedingung deutlich.

Tabelle: Durchschnittliche Bewertung aus Fragebogenerhebung
Tabelle

Um diese Ergebnisse abzusichern, nahmen die Wissenschaftler das Gespräch zwischen Proband und der vorgeblichen weiteren Versuchsperson auf – also die Unterhaltung, in deren Verlauf die Probanden einer anderen Person versichern sollten, die Aufgabe sei interessant – und ließen das Transkript von unabhängigen Personen auf bestimmte Punkte hin begutachten.
Die Ergebnisse gaben Aufschluss darüber, dass die Probanden in der ein-Dollar-Bedingung sich nicht wesentlich anders verhalten, mehr improvisiert oder überzeugender gesprochen hatten. Damit setzen sich die Wissenschaftler von anderen Erklärungsansätzen ihrer Zeit deutlich ab.

In einer Zusammenfassung geben die Autoren Festingers Theorie der kognitiven Dissonanz folgendermaßen wider:

1. Ist eine Person gezwungen, öffentlich eine Haltung zu vertreten, die der eigenen Haltung widerspricht, ist eine Neigung zur Meinungsänderung zu beobachten – die private Haltung wird der erzwungenen angeglichen.

2. Je mehr Druck das öffentliche Verhalten bewirkt hat, desto schwächer fällt die Neigung zur Meinungsänderung aus.

Quelle:
Festinger, Leon & Carlsmith, James M.: Cognitive Consequences of Forced Compliance. in: Journal of Abnormal and Social Psychology, 58; 1959. (Host: yorku.ca) HTML


Zitation

wieser, d. (30. Juli '07): Festinger & Carlsmith: Kognitive Konsequenzen erzwungener Zustimmung, URL: http://www.social-psychology.de/sp/notizen/festinger-dissonanz


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Quelle: Stanley Milgram: Some Conditions of Obedience and Disobedience to Authority in: Human Relations, 1965; 18; 57.


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