«Niemand liest etwas;
wenn er etwas liest, versteht er es nicht;
wenn er es versteht, vergisst er es sofort.»
Lemsches Gesetz
Stanislaw Lem: Eine Minute der Menschheit
Frankl: Rundfunkvorträge 1951-1955
d.wieser, 16. Juni 07
Die Managerkrankheit
Mit diesem Vortrag will Frankl Aufklärungsarbeit leisten, um die Massen vor hypochondrischer Phobie bezogen auf ein nebulöses “modernes” Krankheitsbild zu bewahren.
Die Managerkrankheit meint einen frühzeitigen physischen und seelischen Zusammenbruch bis hin zum vorzeitigen Tod, bedingt durch Überlastung und als zu schwer empfundene Verantwortung. Man diagnostiziert zumeist Herz- oder Hirnschlag, Bluthochdruck verschiedenster Prägung sowie Schwierigkeiten im Magen-Darm-Bereich.
Seelische Dauerspannung hat in der Tat Langzeitwirkung auf die Spannung der Blutgefäße, so Frankl, ein psychosomatisches Wirkungsgefüge, das zu organischen Veränderungen führt.
Die so genannte Managerkrankheit lässt sich hervorragend therapieren und man kann vorbeugende Maßnahmen in den eigenen Lebensstil einbauen. Übermäßige Aufregung sei zu vermeiden, man habe für ausreichend Schlaf zu sorgen und solle sich zum physischen Ausgleich regelmäßig sportlich betätigen.
Dieser modernen “Zivilisationskrankheit” habe der moderne Lebensstil bereits ein Therapeutikum entgegen gesetzt, indem nämlich der Freizeitsport zu neuen Ehren gekommen sei.
Gnadentod oder Massenmord?
Zum Thema Euthanasie trägt Frankl eine Diskussion vor, die den Gründen, die für Euthanasie sprechen sollen, ärztlich-ethische Gründe entgegen hält. Es geht um die Frage, ob unheilbar Geisteskranke als sinnlose Existenzen getötet werden sollen.
Zunächst vertieft Frankl die Frage, was “heilbar” überhaupt bedeutet: Oft sind lindernde Behandlungen durchaus möglich und erstrebenswert, selbst wenn die Heilung des Patienten nicht erfolgen kann. Der Fortschritt in der Erforschung medizinischer Techniken und neuer Wirkstoffe lässt auch in aktuell als unheilbar geltenden Fällen hoffen, dass eine Heilmethode gefunden werden wird. Somit ist ein Arzt nie allwissend genug, um jemals über Euthanasie entscheiden zu können – das Konzept der “Unheilbarkeit” ist immer nur ein temporäres.
Und selbst unter der unwahrscheinlichsten Voraussetzung, dass man allwissend wäre und die Unheilbarkeit definitiv wäre, so wäre es nicht die Aufgabe eines Arztes, unheilbar erkrankte Patienten zu töten; kein Arzt habe das Recht, über den in dieser Frage entscheidenden Lebenswert zu entscheiden.
Darüber hinaus gibt es noch den Wirtschaftlichkeitseinwand, der in der Euthanasie einen volksökonomischen Einsparmöglichkeit sehen könnte. Dem hält Frankl entgegen, dass der minimale Prozentsatz von Anstaltsinsassen in keinem Fall einen Sparfaktor darstelle. Und würden Ärzte gesetzlich zur Euthanasie berechtigt, änderte dies das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient so nachhaltig, dass die medizinische Ethik unrettbar auf dem Kopf stünde.
Es gibt auch den Einwand, unheilbar Geisteskranke seien gesellschaftlich unnütze Personen. Frankl erwidert barsch, gesellschaftlicher Nutzen sei als Wertmaßstab disqualifiziert. Geistig zurückgebliebene Kinder werden von ihren Eltern geliebt, niemand könne ernstlich den Standpunkt vertreten, ein sozialer Nutzen sei den höher stehenden humanitären Werten menschlichen Zusammenlebens über zu ordnen.
Zum Schluss diskutiert Frankl noch das Argument, der Gnadentod komme dem eigentlichen Willen der betroffenen Patienten entgegen, da dieser Wille krankheitsbedingt “umnachtet” sei. Der Arzt habe sich also zum Anwalt des Willens der Patienten zu machen und quasi eine stellvertetende Selbsttötung durchzuführen. Frankl wischt dahingehende Mutmaßungen als unsachlich vom Tisch und verweist darauf, dass der Wille eines Menschen von außen nicht zu erfassen ist, erst recht könne niemand sich dazu aufschwingen, über den eigentlichen Lebenswillen eines anderen Menschen zu entscheiden. Aus selbstverständlicher ärztlicher Ethik heraus wird ein Arzt selbst dann noch einen Menschen retten, wenn ein offensichtlicher Suizidversuch vorliegt.
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Unglaublich, wie neutral und sachlich Frankl sich mit einem Thema befasst, das ihn in seinem gesamten Privatleben betrifft. Er selbst war den massenmörderischen Maschinerien der Nationalsozialisten ausgesetzt, überlebte das KZ und verlor wegen des Genozids seine Familie.
Nur mit einem knappen Seitenhieb an dieses historische Erbe kommt Frankl gänzlich ohne subjektive Einwürfe aus und diskutiert objektiv, warum sich ein Arzt bzw. der behandelnde Psychiater unmöglich dazu bereit erklären wird, als aktuell unheilbar krank geltende Patienten gnädig zu töten.
Ich gestehe, dass mich beim Lesen eine deutliche Übelkeit erfasst hat, diese Objektivität ist unglaublich tapfer irgendwie, für Frankl geht es nicht um Genozid, sondern um Euthanasie in der Verantwortung des Arztes.
Dem letzten Einwand, ein Arzt solle sich dazu hergeben, einen stellvertretenden Suizid des Patienten durchzuführen, müsste vermutlich auch die aktuelle Debatte um Patientenverfügungen thematisch verwandt sein. Wenn die physische Freiheit eines Menschen so eingeschränkt ist, dass die Option zur eigenhändigen Durchführung des “Freitodes” nicht mehr besteht, ist es in jedem Fall ethisch kompliziert, einen stellvertretenden Suizid in Auftrag zu geben. Im Falle geistiger Erkrankungen wäre der Umgang mit dem “eigentlichen” Willen des Patienten geradezu unmöglich.
Zitation
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